Die Trippstadter Brunnenstollen 3. verbesserte Auflage

Liebe Leser, das Kulturdenkmal "Trippstadter Brunnenstollen" ist - wie der Name "Stollen"?? aussagt - eine Anlage, für die das Bergbaurecht!!! anzuwenden ist.

 

 

 

                                

 

 

  

 Eingang 1978 im Quellbachtal

Die Anlage gehört der Ortsgemeinde Trippstadt und steht unter der Aufsicht des Bergamtes Bad Kreuznach.
Eine Befahrung der Anlage ist nur mit einem vom Ortsbürgermeister bestellten Führer in kleinen Gruppen von 5-10 Personen erlaubt, die eine Schutzbekleidung (Schutzhelm, Fischerhosen und Schutzumhang) tragen müssen.

Die Fachführungen sind derzeit nach Absprache zwischen 1. Mai und 31. August möglich.
Mit Rücksicht auf die Fauna (Fledermäuse), Flora (Pilze und Leuchtmoose) und das Bauwerk ist nur eine begrenzte Anzahl von Führungen möglich.
Der bisherige verantwortliche "Expeditionsleiter" Helmut Çelim, Dipl.-Ing. mit dem Fachgebiet Wasserwirtschaft, gibt uns einen Überblick über die Entstehung der Anlage und schildert den Ablauf einer Begehung.
Der Artikel ist im Mai 1997 in der von der Ortsgemeinde und Fremdenverkehrsverein Trippstadt herausgegebenen Schrift "Luftkurort Trippstadt im Kranz der Wälder" erschienen und wurde als Information für die Anlagenbesucher nachgedruckt. Diese verbesserte 3. Auflage gibt uns die Ergebnisse der Forschungsarbeit, die seit 1991 bis 1999 geführt worden ist.


Freundliche Grüße

 (Wolfgang Dammbrück) Redakteur "Kranz der Wälder"

Nehmen Sie sich nun einen Augenblick Zeit um in die faszinierende Welt des Trippstadter Brunnenstollens einzufahren.

                                                          Eingang 1983 im Quellbachtal

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